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AGB

Oliver Kastler

IT-Modern Business Solutions

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragliche Grundlagen

 1.1        Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und sämtliche Dienstleistungen und/oder Lieferungen der Oliver Kastler, IT-Modern Business Solutions (Oliver Kastler) im In- und Ausland.

1.2        Rangfolge der vertraglichen Regelungen

Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen stehen in folgender Rangfolge:

  1. a)         Individualvertraglich vereinbarte Verträge;
  2. b)         Besondere Vertragsbedingungen
  3. c)         Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
  4. d)         Gesetzliche Vorschriften.

Die zuerst genannten Vereinbarungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Die AGB von Oliver Kastler gelten dabei ausschließlich. Sie finden auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme von Vertragspartnern unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.

 1.3        Art der Dienste und Produkte

Oliver Kastler erbringt Dienstleistungen und Produktlieferungen für kleine und mittelständische Unternehmen aus dem Handwerk, dem Handel und der Dienstleistung um diesen die Möglichkeit zu geben, durch den Einsatz von modernen IT-Lösungen, eine individuelle IT-Landschaft zu betreiben, die es ihnen ermöglicht den besten Nutzen für sie und ihr Geschäft zu erzielen. Art und Umfang der erbrachten Dienstleistung, bzw. gelieferten Produkte ergeben sich aus dem Angebot und den technischen Leistungsbeschreibungen hierzu. Leistungsbeschreibungen im Sinne der AGB, der BVB sowie aller sonstigen Verträge und Erklärungen von Oliver Kastler sind nur diejenigen Dokumente, welche explizit als Leistungsbeschreibung bezeichnet sind.

Die rechtlichen Grundlagen für

  • Hard- und Softwarelieferungen
  • Business Consulting Dienstleistungen / Beratungsleistungen / Projektmanagement
  • Servicemanagement

sind im Folgenden geregelt. Soweit einem Angebot keine Besonderen Vertragsbedingungen zu Grunde liegen, gelten ausschließlich diese AGB. Dies gilt auch dann, wenn einzelne erbrachte Leistungen durch Gegenzeichnen von Leistungsprotokollen, Stundenzetteln oder sonstigen Leistungsbestätigungen vom Kunden abgenommen, d.h. deren Erbringung als solche bestätigt werden.

  1.         Inhalt der Leistungen

 2.1        Hardwarelieferungen

Hinsichtlich sämtlicher Hardwarelieferungen gilt die Erbringung ab Geschäftssitz von Oliver Kastler als vereinbart. Sämtliche Transport- und Lieferkosten sind vom Kunden zu tragen, sofern dies nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart wurde. Oliver Kastler übernimmt kein Beschaffungsrisiko gegenüber Zulieferern. Das Transportrisiko liegt beim Kunden.

Der vertragliche Verwendungszweck richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im Angebot. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2.2       Softwarelieferungen

  1. a)         Allgemeines

Soweit im Angebot vorgesehen, liefert Oliver Kastler an den Kunden Software. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Oliver Kastler die zu liefernde Software weder selbst programmiert, noch individuell auf Kundenbedürfnisse anpasst, sofern dies nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots ist. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht in keinem Falle ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes. Eine Installation der Software ist nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklicher Bestandteil des Angebotes ist. Sofern nicht zwischen den Parteien vereinbart, erstellt Oliver Kastler keine eigene Dokumentation für gelieferte Software, sondern gibt an den Kunden die Dokumentation des Erstellers der Software weiter.

  1. b)         Urheberrechte, Nutzungs- und Verwertungsrechte

 Die sich originär aus den Urheberrechten ergebenden Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen in der Regel beim Ersteller der Software, der seinerseits die Übertragung der Nutzungs- und Verwertungsrechte an Dritte vertraglich regelt. Sofern keine ausdrückliche anderweitige Regelung zwischen den Parteien besteht, richtet sich die Art und der Umfang der Übertragung der Nutzungs- und Verwertungsrechte an Software ausschließlich nach den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Erstellers der Software. Eine Garantie für das tatsächliche Bestehen dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte auf Seiten des Erstellers kann von Oliver Kastler nicht abgegeben werden. Ansprüche hinsichtlich derartiger Nutzungs- und Verwertungsrechte sind ausschließlich an den jeweiligen Ersteller der Software zu richten.

2.3      Business Consulting Dienstleistungen

Beratungsleistungen / Projektmanagement

  1. a)         Allgemeines

Oliver Kastler erbringt Dienst- und Beratungsleistungen auf dem Gebiet der IT-Infrastruktur und/oder der Installation und Implementierung gelieferter Hard- und Software. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Dienst- und Beratungsleistungen als Dienstvertrag durchgeführt werden, sofern nicht eine ausdrücklich hiervon abweichende vertragliche Vereinbarung besteht.

  1. b)         Abrechnung

Die Abrechnung von Dienst- und Beratungsleistungen erfolgt nach zeitlichem Aufwand. Die kleinste Berechnungseinheit sind hierbei 60 Minuten. Sollte der tatsächlich erbrachte zeitliche Aufwand unter den jeweils vollen 60 Minuten liegen, wird die Zeitabrechnung nach oben hin aufgerundet.

Hierzu wird in der Regel ein Tagessatz oder ein Preis für eine Berechnungseinheit von 60 Minuten vereinbart, zu dem der Kunde Dienst- und Beratungsleistungen in freiem Ermessen und Umfang bestellen kann. Die vereinbarten Preise sind im längsten Falle für ein Jahr nach Vertragsabschluss verbindlich.

Sofern für Dienst- und Beratungsleistungen Festpreise vereinbart wurden, gelten diese unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die im Rahmen der Planung von Oliver Kastler zu Grunde gelegte IT-Systemumgebung eine Durchführung zum Festpreis zulässt. Gleiches gilt für die erforderlichen Mitwirkungsleistungen des Kunden (Ziff. 2.5).

Falls eine Dienst- und/oder Beratungsleistung aufgrund geänderter IT-Systemumgebung beim Kunden oder mangelhafter Mitwirkung durch den Kunden nicht mehr zu einem Festpreis erbracht werden kann, informiert Oliver Kastler den Kunden hierüber unverzüglich.

In diesem Falle werden die Parteien einvernehmlich eine neue Vergütung vereinbaren. Sollte insofern keine Einigung erzielt werden können, gilt der Vertrag im Zweifel als nicht geschlossen. Bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preislisten erbracht.

Vereinbarte Termine für die Erbringung von Dienst- und Wartungsleistungen sind verbindlich. Sofern Termine vom Kunden mit einer kürzeren Vorlaufzeit als 3 (drei) Werktagen verschoben werden, steht es Oliver Kastler frei, die hierdurch entstandenen Kosten gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Hierunter fallen insbesondere Kosten für die eingeplanten Manntage, sofern diese aufgrund der kurzfristigen Verschiebung nicht mehr anderweitig verplant werden können.

2.4       Servicemanagement

  1. a)         Allgemeines

Oliver Kastler schuldet Leistungen im Bereich Servicemanagement nur dann, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde. Leistungen im Bereich Servicemanagement werden als Dienstleistung erbracht. Art und Umfang Leistungen im Bereich Servicemanagement ergeben sich aus Angebot und den Leistungsbeschreibungen hierzu. Oliver Kastler ist dazu berechtigt, Leistungen im Bereich Servicemanagement im eigenen Ermessen durch Dritte erbringen zu lassen. Falls in diesem Falle ein Support- und Wartungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Drittdienstleister abgeschlossen wird, ergeben sich alle rechtlichen Ansprüche des Kunden hinsichtlich Support- und Wartungsleistungen allein aus diesem Vertragsverhältnis und sind direkt gegenüber dem Drittdienstleister geltend zu machen.

 

  1. b)         Abrechnung

Leistungen im Bereich Servicemanagement sind als Festpreis zu verstehen, d.h. es erfolgt keine Abrechnung nach tatsächlichem zeitlichem Aufwand. Support- und Wartungsgebühren sind, sofern nicht ausdrücklich im Einzelfall abweichend vereinbart jährlich im Voraus zu entrichten. Eine Erstattung von bereits geleisteten Support- und Wartungsgebühren ist ausgeschlossen.

 

2.5        Mitwirkungspflichten

Um die vertragsgemäße Erfüllung durch Oliver Kastler zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde ohne besondere Vergütung dazu, sämtliche technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die ordnungsgemäße Leistungserfüllung durch Oliver Kastler zu ermöglichen. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass Oliver Kastler rechtzeitig, d. h. mit ausreichend zeitlichem Vorlauf, die vollständig abgefragten Informationen über die IT-Infrastruktur übermittelt werden. Hierzu zählt insbesondere die Bereitstellung der für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen EDV-technischer und projektorganisatorischer Art (z. B. Hardware und Betriebssysteme, eingesetzte Standardsoftware, Organisationspläne) sowie ggf. die Zurverfügungstellung der Hardware und/oder Software (einschließlich Dokumentation) für welche die vertragliche Leistung erbracht werden soll. Gegebenenfalls hat der Kunde bei bestimmten Services und Leistungen während der Laufzeit des Vertrages Zugriff auf seine Server und Systemumgebung zu gewähren. Soweit hierfür der Zugriff auf fremde Provider erforderlich ist, sorgt der Kunde dafür, dass diese dem Zugriff durch Oliver Kastler schriftlich einwilligen. Der Kunde stellt Oliver Kastler ausdrücklich von Schadensersatzansprüchen und sonstigen Forderungen frei, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen durch einen Zugriff auf Dritte, insbesondere auf fremde Provider, entstehen. Der Kunde stellt sicher, dass während der Leistungserbringung durch Oliver Kastler kompetente Mitarbeiter, die mit der EDV-Anlage und der IT-Infrastruktur des Kunden vertraut sind, als Ansprechpartner während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung stehen. Soweit dem Kunden vor oder während der Erbringung der vertraglichen Leistungen Entwürfe, Programmtestversionen oder ähnliche Unterlagen vorgelegt werden, hat er diese sorgfältig im Hinblick auf die Kompatibilität hinsichtlich seiner eigenen EDV-Systeme zu überprüfen und auf ggf. bestehende Probleme oder EDV-Konflikte hinzuweisen. Bei bestimmten Dienstleistungen werden auf Wunsch des Kunden Angriffe auf die Systemumgebung simuliert (z.B. Hackerangriffe). In diesen Fällen wird Oliver Kastler vom Kunden ausdrücklich dazu berechtigt, auf die IT-Infrastruktur des Kunden zuzugreifen, soweit dies für die Erbringung des jeweiligen Dienstes erforderlich ist. Dieser Zugriff erfolgt in der Regel über eine vom Kunden genehmigte IP-Adresse. Für diese Fälle weist Oliver Kastler ausdrücklich auf das Risiko hin, dass Daten innerhalb der IT-Infrastruktur geschädigt oder gelöscht werden können. Der Kunde stellt aus diesen Gründen sicher, dass eine regelmäßige Datensicherung durchgeführt wird und vor Durchführung der Leistung von Oliver Kastler ein Back-up systemrelevanter Daten erfolgt.

  1. Sicherung der Leistungen

3.1         Gewährleistung

  1. a)         Hardware / Software

Für Hard- und/oder Softwarelieferungen wird der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Mängeln ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Oliver Kastler die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Oliver Kastler beruhen. Einer Pflichtverletzung von Oliver Kastler steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Die Verjährungsfrist für alle weiteren Rechte aus gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen beträgt 1 Jahr.

Im Übrigen leistet Oliver Kastler lediglich Gewähr dafür, dass gelieferte Hard- und/oder Software zum Zeitpunkt der Lieferung nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mehr als nur unerheblich mindern. Für Verschleiß und für Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch sowie durch Nichtbeachtung der Hersteller-, Montage-, Installations- und/oder Bedienungsanweisungen verursacht werden, leistet Oliver Kastler keine Gewähr. Das Gewährleistungsrecht erlischt weiterhin bei Eingriff oder sonstigen Manipulationen durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte.

Oliver Kastler weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist Software vollständig fehlerfrei zu erstellen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, übernimmt Oliver Kastler keine Gewährleistung dafür, dass die Software den speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet.

Mängel hat der Kunde schriftlich und so detailliert wie möglich anzuzeigen. Oliver Kastler steht es nach eigener Wahl frei, Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. Dabei werden die zum Zweck der Nachbesserung anfallenden Kosten (insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) von Oliver Kastler übernommen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Kunde berechtigt, die Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrage zu verlangen.

  1. b)Dienstleistungen / Beratungsleistungen/Servicemanagement

Die Gewährleistung für Leistungen im Bereich Servicemanagement ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften des Dienstvertrages. Oliver Kastler weist darauf hin, dass wesentliche Teile der Systemumgebung (Software, Hardware, Netzwerke) während der Erbringung von Support und Wartungsleistungen nicht verfügbar sein können.

3.2            Haftung

Die Haftung von Oliver Kastler ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Der Haftungsausschluss gilt nicht

–        soweit die Schadensursache auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist,

–        für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Oliver Kastler oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Oliver Kastler beruhen,

–            für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

Soweit Oliver Kastler vertragswesentliche Pflichten verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

3.3            Eigentumsvorbehalt

 Sämtliche gelieferte Hard- und Software bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der jeweiligen Zahlungsansprüche gegen den Kunden Eigentum von Oliver Kastler (Vorbehaltsware). Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu verwenden. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nebst allen Nebenrechten werden bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in voller Höhe an Oliver Kastler abgetreten. Sollte der Kunde in Zahlungsverzug über die Vorbehaltsware kommen, bzw. seine Zahlungen einstellen oder wird über das Vermögen oder das Unternehmen des Kunden ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet, so ist Oliver Kastler dazu berechtigt,

–          die Ermächtigung zur Veräußerung oder Be- und Verarbeitung oder              zum Einbau der Vorbehaltsware zu widerrufen;

–          Die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen;

–          Ggf. Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten.

3.4          Änderung des Installationsortes; Verlagerung von Produkten ins Ausland

 Änderungen des Installationsortes hat der Kunde Oliver Kastler 2 Wochen vorher schriftlich mitzuteilen. Oliver Kastler weist darauf hin, dass eine Änderung des Installationsortes zur Folge haben kann, dass einzelne oder die gesamten Supportleistungen nicht mehr erbracht werden können. Dies gilt insbesondere für die Verlagerung des Installationsortes ins Ausland.

3.5            Abwerbung

Der Kunde verpflichtet sich dazu, den bei ihm eingesetzten Mitarbeiter nicht abzuwerben, d.h. für eine feste oder freie Mitarbeit direkt beim Kunden zu gewinnen und/oder den Versuch einer Abwerbung zu unternehmen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung wird eine Vertragsstrafe die in das Ermessen des entscheidenden Gerichtes gestellt wird vereinbart.

3.6            Datenschutz

Oliver Kastler verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sofern vom Kunden im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit personenbezogene Daten übermittelt werden, sichert der Kunde zu, dass er die übermittelten personenbezogenen Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erheben, speichern, sowie, diese an Oliver Kastler im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit weitergeben darf und insbesondere die hierfür notwendigen Einwilligungserklärungen eingeholt hat. Der Kunde stellt Oliver Kastler hinsichtlich sämtlicher Verluste, Schäden und Kosten einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung frei, die aus einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch den Kunden entstehen, und zwar auch insoweit Aufwendungen getroffen werden müssen, um Angriffe von Dritten einschließlich der zuständigen Aufsichtsbehörden abzuwehren.

3.7            Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung der vertraglichen Zusammenarbeit übereinander erfahren und alles Know-how, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten geheimzuhalten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. Dies gilt insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – für sämtliche Informationen über Geschäftspartner, Kunden, Firmeninterna, eingesetzte Technologien und Verfahren.

 3.8            Laufzeit / Außerordentliche Kündigung

Dienst- und Beratungsleistungen sowie Support und Wartung werden als Dauerschuldverhältnis erbracht. Sofern nicht anderweitig vereinbart, ist eine Kündigung frühestens nach einem Vertragsjahr mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende in schriftlicher Form möglich. Sollte eine Kündigung zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen, verlängert sich das jeweilige Vertragsverhältnis um jeweils ein weiteres Vertragsjahr.

Bei Dauerschuldverhältnissen besitzt Oliver Kastler im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt insbesondere bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vor. § 119 der Insolvenzordnung bleibt unberührt.

Oliver Kastler hat das Recht, bei Zahlungsverzug und mangelhafter Mitwirkung durch den Kunden Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zurückzubehalten und/oder auszusetzen.

3.9          Zahlungen

Soweit nichts Anderweitiges vereinbart wurde, sind sämtliche Zahlungen 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig. Oliver Kastler behält sich nach eigenem Ermessen vor, Leistungen nur gegen Vorauskasse zu erbringen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Zahlungsverzug des Kunden richten sich die Ansprüche von Oliver Kastler nach den gesetzlichen Verzugsregelungen. Oliver Kastler steht es jedoch frei, bei einem nachgewiesenen höheren Verzugsschaden diesen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

Bei Dauerschuldverhältnissen kann Oliver Kastler dem Kunden eine Erhöhung der Preise spätestens 8 Wochen vor Beginn der geplanten Erhöhung mitteilen. Die Erhöhung der Preise gilt als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen ab Datum der Mitteilung der Erhöhung schriftlich kündigt.

  1.         Allgemeine Bestimmungen

Sämtliche Geschäftsbeziehungen von Oliver Kastler unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist der Geschäftssitz von Oliver Kastler. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Fürstenfeldbruck. Oliver Kastler ist berechtigt, nach eigener Wahl, eigene Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

  1.         Mediationsklausel

Die Parteien werden versuchen, alle Probleme, die bei der Durchführung dieses Vertrages entstehen, gütlich durch Verhandlungen zu lösen.

Gelingt es den Parteien nicht, ihre Meinungsverschiedenheiten binnen 60 Tagen nach der Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen gütlich beizulegen, werden sie ein Mediationsverfahren gemäß der Verfahrensordnung der Gesellschaft für Wirtschaftsmediation und Konfliktmanagement e.V. (gwmk) durchführen.

Entsprechendes gilt, wenn die Verhandlungen nicht binnen 30 Tagen nach Zugang der Aufforderung aufgenommen werden,

Durch diese Vereinbarung ist keine Partei gehindert, ein gerichtliches Eilverfahren, insbesondere ein Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren durchzuführen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Oliver Kastler IT-Modern Business Solutions für Managed Services.

1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Aufträge, deren Gegenstand die Wartung der IT-Systeme des
Kunden durch Oliver Kastler IT-Modern Business Solutions ist. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur
wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich
und schriftlich vereinbart sind.
2. Angebote und Vertragsschluss
1. Unsere sämtlichen Angebote sind freibleibend, soweit wir nicht ausdrücklich eine anderslautende
Vereinbarung mit dem Kunden schriftlich getroffen haben.
2. Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
3. Leistungsumfang
Die Einzelheiten der von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen.
4. Beauftragung Dritter
Wir dürfen Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auch durch geeignete Dritte ausüben lassen, ohne dass wir hierdurch aus unserer Verantwortung entlassen würden. Unter diesen Voraussetzungen stimmt der Kunde einer solchen Vertragsübernahme schon jetzt zu.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Sofern nichts anderes schriftlich mit dem Kunden vereinbart ist, gilt:
1. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle und angemessene Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Insbesondere bei Neueinrichtungen und vor Beginn von Wartungs- und Reparaturarbeiten hat der Kunde in seinem Interesse eine Datensicherung durchzuführen.
Wir werden im Allgemeinen jedoch darauf hinweisen, wann eine Datensicherung notwendig ist.
2. Der Kunde hat angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen zu
treffen, um eine Beeinträchtigung von Daten durch Computerviren oder ähnliche Phänomene, die eine
Unbrauchbarmachung von Daten herbeiführen, zu verhindern.
6. Haftung bei Datenverlust
Ist der Kunde selbst für die Datensicherung verantwortlich, haften wir bei Verlust von Daten nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer
Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.
7. Vergütung, Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche Angebote und Preisangaben verstehen sich stets zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Entgelte und Berechnungszeiträume ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
3. Wiederkehrende laufende Entgelte (Monatsentgelte, Mietzahlungen etc.) werden monatlich im Voraus am Ersten eines Monats fällig, sofern mit dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart ist. Im Übrigen sind alle Rechnungen binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
8. Schadensersatz
1. Wir haften gegenüber dem Kunden für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter, sonstige
Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht haben.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn vertragswesentliche Pflichten verletzt werden (sog.
Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
3. Soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
5. Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
6. Sofern unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Datenschutz und Geheimhaltung
1. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen,
insbesondere der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
2. Über alle uns bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden werden wir auch über die Vertragslaufzeit hinaus Stillschweigen bewahren.
3. Alle von uns beauftragten Personen sind zur Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes
verpflichtet.
10. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
1. Wir sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit dem Kunden an ein
Konzernunternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz zu übertragen. Der Kunde kann die Rechte und
Pflichten aus einem Vertrag mit uns nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung auf Dritte
übertragen.
2. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten sind.
3. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen als auf dem jeweiligen Vertrag
beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.
11. Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung
1. Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten
Datum.
2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann ein Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von 2 Wochen
zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Für die Kündigung einzelner Leistungen oder Verfahren gilt dies entsprechend.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtige
Gründe kommen nur schwere und nachhaltige Verletzungen der vertraglichen Pflichten der Parteien in
Betracht. Insbesondere wir haben das Recht, den Vertrag außerordentlich und ohne Einhaltung einer
Frist zu kündigen, wenn der Kunde an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Terminen trotz Mahnung mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung in Verzug geraten ist. Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass mit Beendigung des Vertrages alle Leistungen enden, und z. B. kein Anti-Virenschutz mehr vorliegt und keine Backups mehr durchgeführt werden. Sollten Backup-Daten in die Cloud gesichert worden sein,würden diese umgehend gelöscht.
4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches
Sondervermögen oder hat er seinen Sitz im Ausland, ist Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und
Leistungen sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der
Sitz von Oliver Kastler IT-Modern Business Solutions mit der Maßgabe, dass Oliver Kastler IT-Modern Business Solutions auch berechtigt ist, am Ort des Kunden zu klagen.
13. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
14. Schriftform
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses.
15. Änderung der Geschäftsbedingungen
Wir sind berechtigt, diese Geschäftsbedingungen, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist. Änderungen werden wir dem Kunden schriftlich mitteilen. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, steht dem Kunden ein
Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu. Wir weisen den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht als auch darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
Stand: 04.2022